Neue Perspektiven für ratsuchende Frauen.

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Frauenberatung

Die familea Frauenberatung bietet Sozial- und Rechtsberatungen für Frauen in schwierigen Lebenssituationen an. Die Beraterinnen verfolgen ein ganzheitliches Beratungskonzept, welches sich an Frauen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt richtet und ratsuchende Frauen bei der Entwicklung neuer Perspektiven unterstützt.

Beratungsangebot

Beratungsschwerpunkte:

Budgetfragen und Schuldenberatung
Finanzielle Notsituationen und Schwierigkeiten
Schwangerschaft und Mutterschaft
Persönliche und familiäre Probleme
Unterstützung bei administrativen Herausforderungen
Trennung und Scheidung
Rechtliche Fragen

Unsere Beratung ist je nach Bedarf und Wunsch ein- oder mehrmalig. Sie unterliegt der Schweigepflicht. Wenn es zur Lösung Ihres Problems dient, nehmen wir nach Absprache und mit Ihrem Einverständnis auch Kontakt mit Ämtern, Verwaltungen, Krankenkassen u.ä. auf. Gerne wird auch weiterführende Hilfe vermittelt.

Terminvereinbarung

Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte mit uns telefonisch Kontakt auf.

Unser Empfang vermittelt Ihnen eine erste kostenlose, telefonische Kurzberatung, bei der Ihr Anliegen aufgenommen und Ihnen entsprechend Ihres Beratungsbedarfs ein persönlicher Termin gegeben wird.

Bei Verhinderung geben Sie bitte mindestens einen halben Tag vorher Bescheid.

Beratungsgespräche können wir auf Deutsch, Französisch und Englisch führen. Übersetzerinnen werden nur im Ausnahmefall für Sie organisiert – Sie können aber gerne selber jemanden mitbringen.

Steuererklärung 2023

Kundinnen der Frauenberatung können ihre Steuererklärung mit Hilfe ihrer Beraterinnen ausfüllen. Nehmen sie hierfür mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin.

Leitung Frauenberatung

floriane mayer

Floriane Mayer

Zentrale +41 61 260 82 80

Telefonzeiten:
Mo-Fr  8.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

Gerbergasse 14
4001 Basel

frauenberatung@familea.ch

 

Terminvorbereitung

 

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen sowie etwas Bargeld mit, um die allfällige Beratungsgebühr begleichen zu können:

1. Beim Erstgespräch: Belege über Einkommenssituation (Lohn, Renten, Ergänzungsleistungen, Alimente, Sozialhilfebelege, Arbeitslosentaggelder, Verfügung Prämienverbilligung, Mietzinsbeiträge etc.) und Belege über Fixausgaben (Miete, Krankenkasse, Kinderbetreuung, Steuern etc.)
2. Bei finanziellen Anliegen: Aktuelle Einkommens- und Ausgabenbelege (siehe 1.) und allfällige offene Rechnungen oder Kostenvoranschläge
3. Bei rechtlichen Fragen: zusätzlich zu Punkt 1 und 2 auch allfällige Verfügungen, Entscheide, Verträge, sonstige Korrespondenz
4. Bei administrativem Unterstützungsbedarf: Briefe, Ausweis, Unterlagen, die für das Thema relevant sind (bspw. bei Steuererklärung: Erklärung, Zinsausweise per 31.12., Einkommensnachweise, Aufstellung der Krankenkassenkosten, Betreuungskosten)

Gebühren

Die Frauenberatung wird massgeblich vom Kanton Basel-Stadt unterstützt. Da die Subventionen nicht kostendeckend sind, ist eine Kostenbeteiligung für die Sozial- und Rechtsberatung im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten erforderlich. Unser Angebot soll dennoch niederschwellig sein, darum kann in begründeten Fällen der Betrag reduziert werden.

Anlässlich des Erstgesprächs mit der Beraterin wird der allfällige Beratungstarif festgelegt. Dieser wird jeweils gerne bar gegen Quittung entgegengenommen.

Bei Beratungsterminen länger als 30 Minuten wird der volle Stundenansatz verrechnet. Bei Beratungen bis 30 Minuten wird der halbe Stundenansatz verrechnet.

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