Neue Perspektiven für ratsuchende Frauen.

Die familea Frauenberatung bietet Sozial- und Rechtsberatungen für Frauen in schwierigen Lebenssituationen an. Die Beraterinnen verfolgen ein ganzheitliches Beratungskonzept, welches sich an Frauen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt richtet und ratsuchende Frauen bei der Entwicklung neuer Perspektiven unterstützt.

familea engagiert sich auch dieses Jahr bei der Kampagne – 16 Tage gegen Gewalt an Frauen

Vom 25. November bis 10. Dezember beteiligt sich familea an der jährlichen Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen. Mit einer speziell gestalteten E-Mail-Signatur machen wir darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, geschlechtsspezifische Gewalt stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. In Basel und in der ganzen Schweiz finden zahlreiche Veranstaltungen statt – darunter Podiumsgespräche, Selbstverteidigungskurse und Workshops –, die Raum für Austausch und Sensibilisierung bieten.

Unsere Beratungsgespräche zeigen deutlich: Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gehören leider für viele unserer Klientinnen zum Alltag. Deshalb unterstützen wir die Ziele der Aktionstage, etwa das Aufbrechen starrer Geschlechterrollen und eine klare gesellschaftliche Haltung gegen jede Form von Gewalt.

Wir laden alle herzlich ein, sich an der Kampagne zu beteiligen und auch nach den 16 Tagen aktiv Stellung gegen Gewalt an Frauen zu beziehen. Über unsere Social-Media-Kanäle informieren wir im Verlauf der Aktionstage zudem über Veranstaltungen und weitere Aktivitäten.

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Frauen im Fokus

Das Beratungsangebot richtet sich an Frauen im Alter von 18–65 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt.

Bei der Frauenberatung gelten alle Menschen als Frau, die sich als solche identifizieren und von ihren Mitmenschen als Frau wahrgenommen werden möchten.

Dazu gehören trans Frauen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Mit dieser Definition schliessen wir explizit trans Personen sowie inter- und cisgeschlechtliche Frauen ein.

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Beratungsangebot

Budgetfragen und Schuldenberatung
Finanzielle Notsituationen und Schwierigkeiten
Schwangerschaft und Mutterschaft
Persönliche und familiäre Probleme
Unterstützung bei administrativen Herausforderungen
Trennung und Scheidung
Rechtliche Fragen

Unsere Beratung ist je nach Bedarf und Wunsch ein- oder mehrmalig. Sie unterliegt der Schweigepflicht. Wenn es zur Lösung Ihres Problems dient, nehmen wir nach Absprache und mit Ihrem Einverständnis auch Kontakt zu Ämtern, Verwaltungen, Krankenkassen u.ä. auf. Gerne wird auch weiterführende Hilfe vermittelt.

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Terminvereinbarung

Für Terminvereinbarung nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf:

Zentrale:
+41 61 260 82 80

Telefonzeiten:
Mo bis Fr: 8.00 – 12.00, 13.30 – 17.00 Uhr
Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

Unser Empfang vermittelt Ihnen eine erste, kostenlose Kurzberatung, bei der Ihr Anliegen aufgenommen und Ihnen entsprechend Ihres Beratungsbedarfs ein persönlicher Termin gegeben wird.

Bei Verhinderung geben Sie bitte mindestens einen halben Tag vorher Bescheid.

Beratungssprachen: Deutsch, Englisch und Französisch
Übersetzerinnen werden nur im Ausnahmefall für Sie organisiert – Sie können aber gerne jemanden mitnehmen.

frauenberatung terminvorbereitung

Terminvorbereitung

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen sowie Bargeld für eine allfällige Beratungsgebühr mit:

1. Beim Erstgespräch: Belege über Einkommenssituation (Lohn, Renten, Ergänzungsleistungen, Alimente, Sozialhilfebelege, Arbeitslosentaggelder, Verfügung Prämienverbilligung, Mietzinsbeiträge etc.) und Belege über Fixausgaben (Miete, Krankenkasse, Kinderbetreuung, Steuern etc.)
2. Bei finanziellen Anliegen: Aktuelle Einkommens- und Ausgabenbelege (siehe 1.) und allfällige offene Rechnungen oder Kostenvoranschläge
3. Bei rechtlichen Fragen: zusätzlich zu Punkt 1 und 2 auch allfällige Verfügungen, Entscheide, Verträge, sonstige Korrespondenz
4. Bei administrativem Unterstützungsbedarf: Briefe, Ausweis, Unterlagen, die für das Thema relevant sind (bspw. bei Steuererklärung: Erklärung, Zinsausweise per 31.12., Einkommensnachweise, Aufstellung der Krankenkassenkosten, Betreuungskosten)

Sofern Sie weder Sozialhilfe noch Ergänzungsleistungen beziehen, können Beratungsgebühren anfallen.

Gebühren

Die Frauenberatung wird massgeblich vom Kanton Basel-Stadt unterstützt. Da die Subventionen nicht kostendeckend sind, ist eine Kostenbeteiligung für die Sozial- und Rechtsberatung im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten erforderlich. Unser Angebot soll dennoch niederschwellig sein, darum kann in begründeten Fällen der Betrag reduziert werden. Anlässlich des Erstgesprächs mit der Beraterin wird der allfällige Beratungstarif festgelegt. Dieser wird jeweils gerne bar gegen Quittung entgegengenommen.

Bei Beratungsterminen länger als 30 Minuten wird der volle Stundenansatz verrechnet. Bei Beratungen bis 30 Minuten wird der halbe Stundenansatz verrechnet.

Das Team der Frauenberatung

floriane mayer 2025
Floriane Mayer
Leitung Frauenberatung
stefanie albrecht 2025
Stefanie Albrecht
Anwältin
mirjam meissburger 2025
Mirjam Meissburger
Sozialarbeiterin
sandra ursenbacher 2025
Sandra Ursenbacher
Sozialarbeiterin
nicole seitz
Nicole Seitz
Sozialarbeiterin

Steuererklärung

Kundinnen der Frauenberatung können ihre Steuererklärung mithilfe ihrer Beraterin ausfüllen. Nehmen Sie hierfür mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin.

Kontakt

Zentrale +41 61 260 82 80
frauenberatung@familea.ch

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
und 13.30 – 17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

Chatzeiten:
Montag und Mittwoch 10.00 – 12.00 Uhr
Fr 14.30 – 16.30 Uhr

Standort

Gerbergasse 14
4001 Basel

(Eingang rechts neben Ochsner Schoes)

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